Als vereidigte Dolmetscher/ Uebersetzer (duch das OLG Düsseldorf) koennen wir Ihnen
- Dokumente die entsprechende Nachweise benoetigen, beglaubigen
- Uebersetzungen und Beglaubigungen derselben von japanischen Originalen erstellen
- bei offiziellen Verfahren/ Anlaessen dolmetschen